Das Grundbuch ist ein öffentliches, elektronisches Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wird. In diesem Register ist der Eigentümer eines bestimmten Grundstückes, einer bestimmten Eigentumswohnung oder eines bestimmten Hauses eingetragen. Dies ist beim Kauf einer Immobilie wichtig, da somit festgestellt werden kann, wer der Verkäufer ist.

Zusätzlich erleichtert das Grundbuch für den jeweiligen Eigentümer die Aufnahme eines Kredites. Durch die Eintragung des Kredites als Pfandrecht wird jene Sicherstellung gegeben, die erforderlich ist, damit eine Bank den Kredit auch tatsächlich gewährt.

Aber auch besondere Eigenschaften einer Immobilie sind im Grundbuch ersichtlich: So zum Beispiel die Grundstücksfläche oder ob eine andere Person berechtigt ist, die Immobilie zu benutzen (Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrecht). Die Informationen aus dem Grundbuch sind sehr aufschlussreich und besonders wichtig ist dabei, dass alle Eintragungen öffentlichen Glauben genießen – das bedeutet, dass sich jeder auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuch verlassen kann.