Ein Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache und dient der Sicherung einer Forderung. Gerät der Schuldner mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann sich der Gläubiger durch die Verwertung des verpfändeten Gegenstandes befriedigen.

In der Immobilienbranche ist die Hypothek (Grundpfand), also das Pfandrecht an einem Grundstück oder einer Immobilie, von besonderer Bedeutung. Die Hypothek dient meist als Sicherungsmittel bei Immobilienfinanzierungen. Zur Begründung einer Hypothek bedarf es eines gültigen Titels (Pfandbestellungsurkunde) und als Modus der Eintragung im C-Blatt des Grundbuchs der belasteten Liegenschaft.

Die Eintragung im Grundbuch über ein Pfandrecht sagen nichts über die aktuelle Höhe der noch aushaftenden Verbindlichkeiten (Pfandrecht ≠ offenen Forderung) aus. Die Schuld kann schon teilweise oder ganz getilgt sein. Auch nach gänzlicher Rückzahlung der Forderung erlischt die Hypothek im Grundbuch nicht automatisch. Vielmehr bedarf es eines Antrags des Schuldners auf Löschung der Hypothek. Dem Löschungsantrag ist die Bestätigung des Gläubigers (Löschungsquittung), dass die Schuld gänzlich getilgt wurde, anzuschließen.