Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung), die seit August 2022 strenge Vorgaben für die Vergabe von Wohnbaukrediten festlegte, wird Mitte 2025 auslaufen. Die KIM-Verordnung wurde eingeführt, um Risiken im Bereich der Wohnbaufinanzierung zu minimieren. Dabei spielte die Begrenzung der Kreditlaufzeiten (max. 35 Jahre), die Mindestanforderung an Eigenkapital (20 %) und die Begrenzung der Kreditrate (max. 40 % des Nettoeinkommens) eine zentrale Rolle.

 

Mit dem Ende der KIM-VO entfällt die gesetzliche Verpflichtung für Banken, die strengen Vorgaben einzuhalten.

 

Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Das Ende der KIM-VO bringt für private Haushalte mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Wohnimmobilien:

  • Die Pflicht, mindestens 20 % Eigenkapital aufzubringen, entfällt.
  • Kreditraten können individuell angepasst werden, ohne an die bisherige Obergrenze von 40 % des Nettoeinkommens gebunden zu sein.
  • Die maximale Laufzeit von 35 Jahren ist künftig Verhandlungssache zwischen Bank und Kreditnehmer.

Das Auslaufen der KIM-Verordnung bedeutet für viele Menschen eine erleichterte Finanzierung ihrer Wohnträume. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung der Banken, weiterhin verantwortungsvoll zu agieren und Risiken zu minimieren.

 

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