Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer, die sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken besteuert. Entscheidend für das Entstehen der Steuerschuld ist das rechtsgültige Zustandekommen des Verpflichtungsgeschäftes (zB Kauf- oder Schenkungsvertrag). Auf die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch kommt es für das Entstehen der Steuerschuld nicht an. Erfasst sind auch Erwerbsvorgänge ohne vorangegangenes Verpflichtungsgeschäft zB Erbschaften oder Zwangsversteigerungen.
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich entweder nach dem Wert der Gegenleistung oder nach dem „Grundstückswert iSd GrESt“ (zB bei Schenkung oder Erbschaft) und in seltenen Fällen nach dem Einheitswert (Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Familienverband).
Grundsätzlich bemisst sich die GrESt vom Wert der Gegenleistung, also dem Kaufpreis zzgl den mitübernommenen Verpflichtungen (zB Schulden oder Fruchtgenussbelastungen), mindestens aber vom „Grundstückswert“. Dieser wird nach folgenden Verfahren ermittelt:
- Pauschalwertmethode
- Immobilienpreisspiegel
- Schätzgutachten
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und bin Ihnen, als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, bei der Berechnung des Grundstückswerts bzw. Erstellung von Schätzgutachten sehr gerne behilflich.